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Handwerkerleistungen steuerlich absetzen!

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen - das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!


Schon seit 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20 %,
also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 konnten Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings bis 2008 maximal 3.000 Euro jährlich, was bei
20 % eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.

Haben Sie das schon gewusst?
 

Die wichtigsten Informationen im Überblick:
 

Welche Leistungen sind betroffen?
 

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

Modernisierungsmaßnahmen

Erhaltungsmaßnahmen

Renovierungsmaßnahmen
 

 

Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten. Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
   Einreichung der „Quittung“ in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.

Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?

Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als
Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Seit dem 1. Januar 2009 erstattet das
Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

Interessiert?

Gern beraten wir Sie persönlich zur steuerlichen Absetzbarkeit
unserer Handwerkerleistungen. Nehmen Sie gleich Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
 

JÖRG STEUERNAGEL GMBH
TEL: 069 / 545535
FAX: 069 / 545708


Barrierefreies Bad

Die wichtigste Aufgabe von Badeinrichtungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist es, den Benutzer so gut es geht in seiner Eigenständigkeit zu unterstützen und gleichzeitig allen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Dass auch ein barrierefreies Bad Ästhetik, Komfort und Sicherheit bieten kann und dadurch nicht stigmatisiert, zeigt Duravit mit einer ganzen Reihe passender Designprodukte, die selbstverständlich alle DIN-Normen erfüllen: Waschtische mit Flach- bzw. Unterputz-Siphon, die mit dem Rollstuhl unterfahrbar sind. WCs mit einer Sitzhöhe von 450 bis 500 mm und einer Ausladung von 700 mm. Flachere oder ebene Duschwannen für einen stufenlosen Zugang. Die rutschhemmende Beschichtung Antislip minimiert außerdem das Sturzrisiko.

Was wird zum Einrichten des barrierefreien Badezimmers benötigt? Welche Maße sind erforderlich? Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für das behindertengerechte Bad? Eine Antwort auf alle diese Fragen erhalten Sie bei uns.

Möglichkeiten der Förderung für das barrierefreie Bad

Förderung durch die KfW-Bank (z.Bsp. Programm 455)

Zuschüsse von der Pflegekasse

Zuschüsse von der Krankenkasse